In der Cybersicherheit bezieht sich Einbruch auf den unbefugten Zugriff oder Eintritt in ein Computersystem, ein Netzwerk oder einen Datenspeicher durch eine Einzelperson oder Organisation mit böswilliger Absicht. Eindringlinge können die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit digitaler Assets gefährden und möglicherweise zu Datendiebstahl, Systemschäden oder Betriebsunterbrechungen führen. Eindringlinge werden typischerweise durch die Ausnutzung von Schwachstellen in Software, Netzwerkkonfigurationen oder durch menschliches Versagen durchgeführt. Dies unterstreicht die Bedeutung robuster Sicherheitsmaßnahmen wie Firewalls, Verschlüsselung und Intrusion-Detection-Systeme, um unbefugte Zugriffsversuche zu erkennen und einzudämmen.
Ein Einbruch bezieht sich im Allgemeinen auf das Betreten eines Ortes oder einer Domäne ohne Erlaubnis oder Autorisierung.
Unter Cybersicherheit versteht man unter einem Einbruch konkret den unbefugten Zugriff bzw. das Eindringen in digitale Systeme oder Netzwerke. Dabei werden Sicherheitsmaßnahmen umgangen, um sich für böswillige Zwecke Zugang zu sensiblen Informationen oder Ressourcen zu verschaffen, etwa um Daten zu stehlen, Betriebsabläufe zu stören oder Schadsoftware zu installieren.
Einbrüche in die Cybersicherheit können anhand der Motive und Techniken der Eindringlinge in verschiedene Typen eingeteilt werden. Zu den häufigsten Arten von Eindringlingen gehören Hacker, die Schwachstellen aus finanziellen Gründen oder mit böswilliger Absicht ausnutzen wollen, Insider mit privilegiertem Zugriff, die ihre Berechtigungen missbrauchen, und automatisierte Bots oder Malware, die Systeme infizieren, um böswillige Aktivitäten auszuführen. Eindringlinge können verschiedene Techniken wie Phishing, Malware-Angriffe, Brute-Force-Knacken von Passwörtern oder die Ausnutzung von Software-Schwachstellen nutzen, um sich unbefugten Zugriff zu verschaffen und digitale Vermögenswerte zu kompromittieren.
Im Cyberrecht bezieht sich Einbruch auf unbefugten Zugriff oder Eingriff in Computersysteme, Netzwerke oder Daten, der möglicherweise gegen gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften zur Informationssicherheit und zum Datenschutz verstößt. Cyber-Gesetze definieren Eingriffe als illegale Aktivitäten, die je nach Schwere des Verstoßes und den Auswirkungen auf die betroffenen Parteien zu strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Sanktionen führen können. Die rechtlichen Rahmenbedingungen bekämpfen Eingriffe durch Bestimmungen zum Datenschutz, Computerbetrug, unbefugtem Zugriff auf Netzwerke und anderen Cyberkriminalität und zielen darauf ab, Personen oder Organisationen, die an unbefugtem Zugriff und böswilligen Aktivitäten beteiligt sind, abzuschrecken und strafrechtlich zu verfolgen.
Der Einbruchsprozess umfasst typischerweise mehrere Schritte, die Eindringlinge durchführen, um sich unbefugten Zugriff auf Computersysteme oder Netzwerke zu verschaffen. Dieser Prozess beginnt oft mit Aufklärungs- und Scan-Aktivitäten, um potenzielle Schwachstellen und Schwachstellen in Zielsystemen zu identifizieren. Eindringlinge nutzen diese Schwachstellen dann durch Techniken wie das Ausnutzen von Softwarefehlern, Social Engineering oder das Erraten von Passwörtern aus, um sich ersten Zugriff zu verschaffen. Sobald sie sich im Netzwerk befinden, können sie ihre Berechtigungen ausweiten, sich seitlich innerhalb des Netzwerks bewegen und sensible Daten herausfiltern oder den Betrieb stören. Effektive Strategien zur Erkennung und Reaktion von Eindringlingen sind unerlässlich, um Eindringlinge in verschiedenen Phasen des Angriffslebenszyklus zu erkennen und abzuwehren, potenzielle Schäden zu minimieren und vor zukünftigen Bedrohungen zu schützen.