In der Telekommunikation steht VPLMN für „Visited Public Land Mobile Network“. VPLMN ist ein Begriff, der mit Roaming in Mobilkommunikationssystemen verbunden ist. Wenn sich ein Mobilfunkteilnehmer außerhalb des Abdeckungsbereichs seines Heimatnetzes bewegt und die Dienste eines anderen Netzes nutzt, wird das von ihm besuchte Netz als „Visited Public Land Mobile Network“ bezeichnet. Hier ist eine Aufschlüsselung der wichtigsten Aspekte von VPLMN:
1. Roaming-Konzept:
- Heimnetzwerk vs. besuchtes Netzwerk: Ein Mobilfunkteilnehmer gehört normalerweise einem bestimmten Heimnetzwerk an, also dem Netzwerk, in dem sein Abonnement registriert ist. Wenn der Teilnehmer in ein Gebiet reist, das nicht von seinem Heimatnetz abgedeckt wird, kann er dennoch mobile Dienste nutzen, indem er in anderen Netzen Roaming durchführt.
- Heim-PLMN und VPLMN: Das Heimnetzwerk wird oft als Heim-PLMN (Public Land Mobile Network) bezeichnet, während das Netzwerk, das der Teilnehmer derzeit in einem besuchten Gebiet nutzt, als VPLMN bezeichnet wird.
2. Roaming-Szenarien:
- Nationales und internationales Roaming: Roaming-Szenarien können national oder international sein. Beim nationalen Roaming befindet sich der Teilnehmer innerhalb desselben Landes, jedoch außerhalb des Abdeckungsbereichs seines Heimatnetzes. Beim internationalen Roaming befindet sich der Teilnehmer in einem anderen Land.
- Vereinbarungen zwischen Betreibern: Roaming wird durch Vereinbarungen zwischen Mobilfunknetzbetreibern erleichtert, die es Abonnenten ermöglichen, die Dienste des besuchten Netzes zu nutzen. Diese Vereinbarungen enthalten Bedingungen für die Bereitstellung von Diensten, die Abrechnung und den Netzwerkzugriff.
3. VPLMN-Funktionen:
- Dienstbereitstellung: Das VPLMN ist für die Bereitstellung mobiler Dienste für den Roaming-Teilnehmer während seines Aufenthalts im besuchten Gebiet verantwortlich.
- Authentifizierung und Autorisierung: Das VPLMN authentifiziert und autorisiert den Roaming-Teilnehmer und stellt sicher, dass er über die erforderlichen Berechtigungen für den Zugriff auf das Netzwerk und die Nutzung von Diensten verfügt.
- Abrechnungsbeziehungen: Zwischen dem Heimatnetz und dem VPLMN bestehen Abrechnungsvereinbarungen, die die Abrechnung der mit der Nutzung von Diensten beim Roaming verbundenen Gebühren ermöglichen.
4. Abonnentenerlebnis:
- Nahtloser Dienst: Aus der Sicht des Roaming-Abonnenten besteht das Ziel darin, ein nahtloses Erlebnis zu haben und in der Lage zu sein, Anrufe zu tätigen, Nachrichten zu senden und Datendienste zu nutzen, als ob er sich im Abdeckungsbereich seines Heimatnetzes befände.
- Dienstqualität: Vom VPLMN wird erwartet, dass es eine Dienstqualität bietet, die mit der des Heimnetzwerks vergleichbar ist, und so ein zufriedenstellendes Benutzererlebnis für den Roaming-Teilnehmer gewährleistet.
5. Regulatorische Überlegungen:
- Roaming-Vorschriften: Regulierungsbehörden können Richtlinien und Vorschriften zum Roaming festlegen, um faire Praktiken, transparente Abrechnung und den Schutz der Abonnenteninteressen sicherzustellen.
- Roaming-Gebühren: Vorschriften können sich mit Themen wie Roaming-Gebühren befassen und sicherstellen, dass Abonnenten über die Kosten informiert werden, die mit der Nutzung von Diensten beim Roaming verbunden sind.
Zusammenfassend ist VPLMN (Visited Public Land Mobile Network) ein Begriff, der in der Telekommunikation verwendet wird, um das Netzwerk zu bezeichnen, das ein Mobilfunkteilnehmer besucht und nutzt, wenn er außerhalb des Abdeckungsbereichs seines Heimatnetzwerks unterwegs ist. Roaming-Vereinbarungen zwischen Betreibern ermöglichen es Abonnenten, auf Reisen im In- und Ausland nahtlos auf Dienste zuzugreifen. Das VPLMN ist für die Bereitstellung von Diensten, die Authentifizierung des Teilnehmers und die Erleichterung der Abrechnungsvereinbarungen während des Roaming-Zeitraums verantwortlich.